ERFOLG
PENSIONSKASSE SBB: DER ZINS AUF DEM ALTERSKAPITAL STEIGT VON 1% AUF 2,5%
SEV-Finanzverwalter Aroldo Cambi präsidiert den Stiftungsrat der Pensionskasse SBB. Diese hat soeben beschlossen, den Zinssatz für 2021 zu erhöhen. Aroldo erklärt uns diese Änderung.
Warum erhöht die Pensionskasse SBB den Zinssatz für 2021 von 1% auf 2,5%?
Wir haben im Zusammenhang mit der Umwandlungssatzsenkung per 1.1.2023 zwei wesentliche Abfederungsmassnahmen beschlossen. Die erste betrifft eine Einmaleinlage von 4% auf das Altersguthaben, ebenfalls per 1.1.2023. Die zweite Massnahme besteht in einer profunden Überarbeitung des Verzinsungsreglements für Aktive, welches nun ganz andere Verzinsungspotenziale ermöglicht. Kurz und unkompliziert ausgedrückt: Wenn der Deckungsgrad und gleichzeitig die Performance im laufenden Jahr gut ausfallen, dann ermöglicht dieses neue Verzinsungsreglement eine deutlich höhere Verzinsung der Alterskapitalien der Aktiven als der übliche BVG-Mindestzins. Das ist ein sehr wichtiger Durchbruch!
Was ändert sich konkret für einen aktiven Versicherten mit einem Guthaben von beispielsweise 300'000 Franken?
Dass ihm der höhere Zinssatz 7500 Franken Zins beschert statt 3000 Franken.
Welche Rolle hat der SEV bei dieser Änderung gespielt?
Eine absolut entscheidende Rolle. Wir haben bei allen bisherigen Umwandlungssatzsenkungen für faire Abfederungsmassnahmen gekämpft. So auch hier – unermüdlich, mit grosser Vehemenz und mit Erfolg. Dank den erwähnten Massnahmen dürfen wir nämlich von fast gänzlich spurlosen Effekten der beschlossenen Umwandlungssatzsenkung ausgehen. Eine starke Arbeitnehmervertretung macht den Unterschied aus!
Vivian Bologna