FRANZISKA SCHNEIDER ANTWORTET
WER BEZAHLT ZUSATZBILDSCHIRME FÜR DAS HOMEOFFICE?
Die SBB zwingt immer mehr Leute zum Homeworking, weil es nicht mehr genug Platz in den Büros gibt. Ist es normal, dass man dann gezwungen ist, je nach Beruf selbst einen zweiten oder dritten Bildschirm zu kaufen und die meisten Kosten selbst zu tragen?
Seit Corona hat sich das Homeoffice (HO) nun in den verschiedensten Firmen als normale bzw. anerkannte Arbeitsform durchgesetzt. Vorher war es eher eine Spezialität in wenigen Bereichen. Für die Arbeit vor Ort im Betrieb sind die Bedingungen der Arbeitsausführung und Kostentragung soweit allgemein bekannt. Für das HO aber bestehen nach wie vor einige Unsicherheiten. Doch im Grundsatz wird dabei ja nach wie vor die gleiche Arbeit gemacht, einfach nicht mehr direkt in der Firma.
Der Arbeitgeber ist entsprechend seinem Weisungsrecht frei zu entscheiden, wo die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Somit hat er das Recht, HO zu verordnen oder wieder zu verbieten, aus welchem Grund auch immer. Von all seinen Pflichten, wie jenen zur Instruktion und zum Gesundheitsschutz oder zur Fürsorge kann er sich aber auch im HO nicht freizeichnen. Das gilt auch für die Pflicht, das erforderliche Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Wenn nun also Arbeitsinstrumente für das HO benötigt werden, so hat der Arbeitgeber die Kosten dafür zu tragen bzw. das nötige Material zur Verfügung zu stellen. Das gilt für alle notwendigen Auslagen und Spesen. Dafür verbleibt das Arbeitsmaterial entsprechend im Besitz des Arbeitgebers und muss zurückgegeben werden, wenn es nicht mehr benötigt wird. Konkret heisst das nun, dass die SBB hier HO anordnen kann. Die Kosten für die notwendigen Bildschirme gehen zu Lasten der SBB oder sie stellt entsprechend Bildschirme aus ihrem Bestand zur Verfügung!
Franziska Schneider leitet den SEV-Rechtsdienst. Hast du eine Frage? Schreib uns an .