Reduktion der Stunden

Ziel: Null Stunden. Angesichts der wirtschaftlichen Situation will die SBB die Stundensaldi der Mitarbeitenden reduzieren. Einige Abteilungen nehmen diesen Befehl wörtlich und verlangen von ihren Mitarbeitenden, alle Arbeitszeitkonten bis zum 31. Dezember auf Null zu senken.

Es stimmt zwar, dass verschiedene Zeitkonten durch den Arbeitgeber beeinflusst werden können. Aber die Mitarbeitenden haben verschiedentlich auch ein Mitspracherecht. Nachstehend möchten wir verschiedene Klarstellungen anführen um zu verhindern, dass verschiedene Massnahmen einseitig aufgezwungen werden.

Pikettstunden: Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass mehr als 25% der Pikettstunden in Geld bezogen werden. Der Bezug von mehr als 25% bedingt ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (K133.1 Anhang A). 

Gleitzeit: Der Arbeitgeber darf verlangen, dass Gleitzeit abgebaut wird, selbst wenn im GAV Grenzwerte von 0 bis 41 Stunden vorgesehen sind. In betriebsnahen Bereichen ist jedoch ein striktes Ziel von Null nicht realistisch.

Überzeit (UZ1 und UZ2): Der Bezug von Überzeit 1 und 2 bedingt immer ein Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem (GAV, Ziffer 69, Absatz 4).

CTS : Der Abbau von CTS-Guthaben bedingt entweder ein Einvernehmen, falls dies innerhalb des laufenden Monats erfolgt, oder eine Anhörung der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. 

DAG: Über die Treueprämien können die Mitarbeitenden bis zum Verfall verfügen, der Abbau kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber bestimmt werden.

 

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Kommentare

  • Rouiller Christian

    Rouiller Christian 14/12/2020 16:01:36

    Je voudrai vous féliciter pour l'engagement que vous faite pour
    Tous les syndiqués des cff et pour notre défense .
    Bravos et merci ! Rouiller Christian.