Newsletter 01/18
Im ersten Newsletter 2018 stehen die GAV-Verhandlungen SBB/SBBCargo im Mittelpunkt. Wie Ihr sicherlich auch schon in den Medien und aus den SEV-Infos entnehmen konntet, gestalten sich die Verhandlungen mit der SBB in diesem Jahr als äusserst schwierig und kompliziert. Als Knackpunkt erweisen sich in erster Linie die unrealistischen und ungeheuerlichen Forderungen seitens der SBB-Führung an die Sozialpartner.
Auch und vor allem aus diesem Grunde müssen wir die Mitgliederwerbung intensivieren. Viele Nichtmitglieder merken nun langsam, dass nur mit einer starken Gewerkschaft ein annehmbares Verhandlungsresultat mit der SBB möglich ist und überlegen sich vermehrt dem SEV beizutreten. Nutzt die Gunst der Stunde und leistet zusätzliche Überzeugungsarbeit.
In diesem Newsletter möchten wir Euch über folgende Themen informieren:
1. GAV-Verhandlungen
Wie schon im Vorwort angetönt, gestalten sich die Verhandlungen in diesem Jahr als äusserst kompliziert und anspruchsvoll.
Die Forderungen seitens der SBB-Führung sind sehr umfangreich und bedeuten eine klare Verschlechterung des heutigen, bestehenden GAV.
Bei der Mitgliederumfrage bezüglich der anstehenden GAV-Verhandlungen im 2017 wurde durch die Befragten klar mitgeteilt, dass eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht hingenommen werden kann. Auch wurde klar aufgezeigt, wo es punktuelle Verbesserungen geben muss. Die Resultate der Umfrage sind hier aufgeführt.
Leider ist es auch so, dass unser oberster Chef scheinbar nicht richtig über den Stand der Verhandlungen informiert ist und gegenüber der Presse nicht ganz korrekte Aussagen tätigt. Vielleicht ist es aus dieser Sicht ganz gut, wenn er in der heissen Phase der Verhandlungen seine «wohlverdiente Auszeit» bezieht. Dazu ein kleines Müsterchen.
Da sich die SBB-Führung momentan wenig kompromissbereit zeigt in den Verhandlungen, wurden die Verhandlungen im Plenum durch die Sozialpartner vorerst unterbrochen.
2. Mitgliederwerbung
Die Auswertung der Zahlen der ersten 3 Monate 2018 zeigt ein erfreuliches Bild. Im März konnten wir innerhalb knapp 20 Tagen über 200 Neumitglieder begrüssen. Die SBB spielt uns mit Ihren unverschämten Forderungen in den GAV-Verhandlungen somit in die Karten. Es gilt nun, diesen Umstand auszunutzen und die Werbeanstrengungen noch einmal zu verstärken und mit möglichst vielen Neumitglieder ein grosses Zeichen an die SBB-Führung zu senden.
Aus aktuellem Anlass hat der Vorstand SEV beschlossen, eine neue Werbeaktion zu lancieren:
Jedes Neumitglied, das vom 01. März bis zum 30. Juni 2018 dem SEV beitritt, profitiert von einer 3-Monatigen Beitragsbefreiung.
Danke all denen, die sich fürs Werben einsetzen und neue Mitglieder für den SEV gewinnen konnten!
Denn es gilt: «Gemeinsam sind wir stark, und können mitbestimmen was in den GAV kommt».
Der Werbeverantwortliche vom UV-Bau Hubert Koller
3. Pensionskasse SBB
Gemäss untenstehender Kommunikation der PK SBB wurde nun definitiv beschlossen, den Umwandlungssatz im 2019 zu senken. Die Verhandlungen mit der PK SBB und der SBB betreffend Abfederungsmassnahmen konnten leider noch nicht definitiv abgeschlossen werden, da der Verwaltungsrat der SBB auf einer vertieften Prüfung der mit den SEV ausgehandelten Abfederungsmassnahmen besteht. Wir werden Euch schnellstmöglich darüber informieren, wenn wir neue Ergebnisse erhalten haben.
Mitteilung auf der Homepage der PK SBB vom 29.03.2018:
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. März 2018 entschieden, den Umwandlungssatz per 1. März 2019 anzupassen.
Die Details in Bezug auf die Abfederung sind noch nicht vollständig geklärt. Der Umwandlungssatz per 1. März 2019 sowie die Auswirkungen auf ihre Leistungen sind deshalb zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar. Eine Kommunikation mit den detaillierten Entscheiden und den individuellen Auswirkungen wird Ende Mai 2018 erfolgen. Falls Sie sich überlegen, vor einer allfälligen Senkung in Pension zu gehen, können Sie dies sicher noch bis zum 1. Februar 2019 zu den alten Umwandlungssätzen tun. Bereits heute können wir Ihnen mitteilen, dass wir eine frankenmässige Besitzstandsgarantie gewähren für alle Versicherten die am 1. Februar 2019 58 Jahre oder älter sind. Diese Versicherten müssen daher nicht aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes vorzeitig kündigen.
4. Umfrage Mitglieder UV BAU
Im letzten Newsletter 2018 haben wir eine Umfrage des UV BAU unter unseren Mitgliedern durchgeführt. Leider haben von 2300 angeschriebenen Mitglieder nur 29 an der Umfrage teilgenommen. Für uns vom Zentralausschuss und vom Zentralvorstand ist es unmöglich, anhand dieser Umfrage Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Homepage und der Newsletter wie sie sich momentan präsentieren, den Bedürfnissen unserer Mitglieder grösstenteils entspricht und deshalb keine grösseren Anpassungen gemacht werden müssen.
Vielen Dank dennoch denjenigen, die an der Umfrage teilgenommen haben. Als Dank habe alle Teilnehmer ein kleines Präsent erhalten. Wir hoffen aber darauf, dass bei einer zukünftigen Umfrage mehr Teilnehmer mitmachen werden, da es uns wichtig ist, unsere Mitglieder gut zu betreuen und vertreten und wir deshalb auf Rückmeldungen eurerseits angewiesen sind.
5. Diverse Infos
Wie Ihr in unserem Newsletter 03/17 lesen konntet, gab es teilweise Probleme mit der korrekten Umsetzung beim Pausenzeitzuschlag. Nach unserer Intervention konnten sich diejenigen Mitarbeiter melden, denen der Zuschlag fälschlicherweise nicht oder nur teilweise gewährt wurde. Mittlerweile haben wir von der SBB folgende Zahlen erhalten:
- 49 Mitarbeiter haben sich gemeldet
- 1060 Stunden wurden gutgeschrieben
Dies entspricht ca. 22 Stunden pro Mitarbeiter. Wir gehen davon aus, dass eigentlich noch mehr Mitarbeiter betroffen gewesen wären.
Denjenigen, die sich aber bei ihrem Vorgesetzten gemeldet haben, wurde der ihnen zustehende Zuschlag rückvergütet. Wenn es aber noch weitere begründete und beweisbare Fälle gibt, könnt Ihr Euch an uns wenden:
Uns wurde zugetragen, dass die nach der Zertifizierung zum SA-Techniker (SAI/SAA) zustehende Lohnerhöhung von 3000.– per 01.01.2018 so nicht mehr erfolgt. Uns wurde aber durch I-IH-HR versichert, dass bei KEINEM Mitarbeiter eine Schlechterstellung erfolgen wird und sie nach der Zertifizierung und der daraus entstehenden Beförderung mindestens die 3000.– mehr Lohn erhalten werden (es könne auch mehr sein).
Wie wir weiterhin erfahren haben, gibt es bei HR eine Liste, in der die Ziellöhne bei Beförderungen abhängig vom Alter festgehalten sind. Diese Liste gibt es sowohl für SAI/SAA sowie FB. Diese Frankenbeträge gelten unabhängig des bisherigen Lohnes. Also sprecht euren TL oder die HR-Beratung bei einer Beförderung auf diese Liste an. Je nach Ausgangsgehalt kann so eine schöne Lohnerhöhung bei einer Beförderung daraus resultieren.
Wenn Ihr Unterstützung benötigt, könnt Ihr Euch auch per Mail an Euren Sektionspräsidenten oder beim Zentralausschuss melden. Die Kontaktangaben findet Ihr auf unserer Homepage.
Zum Schluss unseres ersten Newsletters im 2018 möchten wir Euch noch darauf hinweisen, dass es je nach Stand der GAV-Verhandlungen nötig sein wird, dass wir für unseren GAV kämpfen müssen und Ihr deshalb auch kurzfristig für Aktionen per ausserordentlichem Newsletter angefragt werdet. Deshalb kann es im 2018 mehr als nur 4 Newsletter von uns geben.
Für Fragen findet Ihr die wichtigsten Kontaktinformationen zu euren Ansprechpartnern beim SEV UV BAU auf unserer neugestalteten Homepage.
Für allgemeine Fragen oder Kontaktaufnahme wendet euch bitte an: