Newsletter 01/19
Auch im 2019 möchten wir Dich mit unserem Newsletter über die aktuellen Themen betreffend der SBB und insbesondere innerhalb der Division Infrastruktur auf dem Laufenden halten. Wie Du sicherlich weisst, haben wir bei der Infrastruktur mit Jacques Boschung einen neuen Leiter erhalten. Wir hatten schon die Möglichkeit mit Jacques über aktuelle Probleme zu diskutieren und werden dies auch an weiteren Sitzungen im 2019 mit ihm vertiefen können. Unser erster Eindruck von Jacques war grundsätzlich positiv und wir haben das Gefühl das wir nun ernster genommen werden und man uns endlich auch zuhört im Vergleich zu früher. Die Zukunft wird uns aber zeigen inwieweit unser erster Eindruck schlussendlich auch stimmt.
In diesem ersten Newsletter im 2019 haben wir folgende weitere Themen für Dich bereitgestellt:
- NORS (Neue Organisation Region Süd)
- GAV 2019
- AZG
- Probleme bei Onlineprüfung R RTE20100 «Sicherheit im Gleisbereich»
- 100 Jahre SEV Jubiläum
1. NORS (Neue Organisation Region Süd)
Die Veränderungen die NORS mitbringt sind vor allem für die MA auf unteren Ebene nicht so einfach nachzuvollziehen.
Es stellen sich deswegen diese kritische Fragen:
- Warum sind die alten funktionierenden Teamstrukturen aufgelöst worden?
- Warum habe ich einen Teamleiter der kein Deutsch oder Italienisch sprechen kann?
- Wieso funktioniert die Einteilung des Personals nur ungenügend?
- Wieso werden Mitarbeiter bei anderen Fachbereichen eingesetzt ohne entsprechende Kenntnisse zu besitzen?
- Wo bleibt hier der Sicherheitsgedanke?
- Wo sehen die Verantwortlichen eine Verbesserung an diesem Pilotprojekt?
Bei vielen Betroffenen kommt der Gedanke auf, dass etwas erreicht werden soll was nicht laut ausgesprochen werden darf.
Ein Teil der MA hat neue Anforderungen zu tragen, wie das Erlernen der italienischen oder deutschen Sprache.
Probleme die es bereits vor NORS gab, wie die vielen Abgänge von gut ausgebildeten Mitarbeitern, sprich Know-how-Verlust werden verstärkt.
Aus all diesen Gründen herrscht eine grosse Verunsicherung unter den MA in der Region Süd, die sich hoffentlich in naher Zukunft nicht mehr so stark wie im Moment auf den Arbeitsalltag auswirken sollte.
Die Aussage in der SEV-Zeitung von Urs Huber Gewerkschaftssekretär SEV trifft den Nagel auf den Kopf:
"Lasst uns endlich wieder einmal arbeiten"
Es wurde eine Begleitgruppe aus Mitgliedern des SEV, SEV BAU, der PEKO und dem Führungsteam der Region Süd gegründet, die sich ca. alle 6 Wochen trifft um die grössten Probleme und Anliegen der Mitarbeiter zu besprechen und Lösungen zu finden.
Diverse Anpassungen im Projekt sind deshalb auch schon vorgenommen worden:
- Es wurden Standortverantwortliche ernannt.
- Die Einteilung des Personals wird bereits wieder dezentral gemacht.
- Die Teamleiter haben Mitarbeiter in den »ehemaligen« Niederlassungen zu Stellvertretern ernannt, weil sie nicht dauernd pendeln können von Chiasso bis Arth Goldau.
Diese Anpassungen sind sicherlich erst der Anfang und es müssen noch viele weiter folgen.
Bitte teil uns mit wo Deiner Meinung nach noch Probleme sind und was wir in dieser Begleitgruppe noch weiter ansprechen müssen.
2. GAV 2019
Am 01.05.2019 wird der neue GAV 2019 in Kraft treten. Dieser neue GAV bringt einige Änderungen mit sich, die teilweise auch an verschiedenen Terminen in Kraft treten.
Unter den folgenden Links könnt Ihr Euch über die verschiedenen Änderungen und Anpassungen informieren:
https://sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2018/der-gav-ist-keine-hexerei-2018100905-9/
http://intranet.sbb.ch/de/Aktuell/dossiers/Documents/GAV-Umsetzung_Was-aendert-wann.ppsx -> Dieser Link funktioniert nur im SBB-Intranet!
http://intranet.sbb.ch/de/Aktuell/dossiers/Seiten/Dossier-GAV-2019.aspx -> Dieser Link funktioniert nur im SBB-Intranet!
3. AZG
Das AZG ist auf die speziellen Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs ausgerichtet, insbesondere an die Aufgabe, während 365 Tagen rund um die Uhr einen zuverlässigen Bahnbetrieb zu gewährleisten. Es gilt für die meisten Angestellten der SBB, soweit sie nicht im Verwaltungsdienst tätig sind.
Das AZG und das AZGV bilden Leitplanken, welche zwingend einzuhalten sind. Weitere Detailregelungen hat die SBB im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und den bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) abgebildet.
http://intranet.sbb.ch/de/Themen/Personelles/Alle/arbeitszeit/Seiten/bar_bereichsspezifische-arbeitszeitregelungen.aspx -> Dieser Link funktioniert nur im SBB-Intranet!
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind Arbeitgeber und
Mitarbeitende gleichermassen verantwortlich! Die SBB muss richtig einteilen und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter müssen allfällige Verstösse erkennen, melden und dürfen KEINE AZG-Verstösse begehen.
Wir haben für Dich hier ein paar Bestimmungen des AZG und des GAV zusammengefasst. Es braucht nicht viel, um die wichtigsten Regelungen zu kennen:
Arbeitsschicht
- max. 12 Stunden zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende
Höchstarbeitszeit
- max. 10 Stunden je Tag
- max. 63 Stunden über 7 Arbeitstage
- max. 5 Stunden ohne Unterbruch durch Pause oder Arbeitsunterbrechung
Ruheschicht
- mind. 12 Stunden
- mind. 10 Stunden bei Bau-Vorbereitungsschicht am Morgen
Nachtarbeit
- max. 15× innerhalb von 28 Tagen + max. 7× hintereinander
Ruhe- und Ausgleichstage
- mind. je Monat 4 Ruhetage (RT) und mind. 2 Ausgleichstage (CT) in Einteilung und auf dem Zeitnachweis ausgewiesen
Ruhesonntag bzw. freies Wochenende
- je Monat mind. 1 freies Wochenende (ganzer Samstag und Sonntag) im Abstand von max. 5 Wochen
Abstand zwischen Ruhetagen (RT)
- Nach einem RT muss der 14. Tag auf jeden Fall wieder ein RT sein
Weiter Infos und zusätzliche Erklärungen findet Ihr im SBB-Intranet im AZG-Büchlein:
https://elearning.sbb.ch/IT-SCG-KB/azg/
4. Probleme bei Onlineprüfung R RTE20100 «Sicherheit im Gleisbereich»
Wie uns zugetragen wurde, gab es in der Region West von Instandhaltung grössere Probleme bei den Wiederholungskursen R RTE20100 «Sicherheit im Gleisbereich». Die Prüfungen können nur noch online bzw. digital ausgefüllt werden wobei es einige gravierende Probleme gibt. Siehe Beitrag auf der SEV-Homepage und in der SEV-Zeitung. Mit diesem Link könnt Ihr den Beitrag lesen: -> Link folgt noch!!!
Wenn Ihr auch schon die Prüfung online ablegen musstet und dabei auch Probleme aufgetaucht sind, oder Ihr sonstige weitere Infos zu dieser Geschichte habt, sind wir um Eure Rückmeldungen sehr dankbar. Klickt dafür auf diesen Link um uns ein Mail zu senden:
5. 100 Jahre SEV Jubiläum
Da der SEV im 2019 sein 100 Jähriges Jubiläum feiert, gibt es einige Aktionen:
Es tourt ein Jubiläumsbus durch die ganze Schweiz, den alle interessierten Personen besuchen können. Diese Tour wird durch regionale OK`s organisiert und die Daten werden in der SEV-Agenda publiziert. Die Tour dient natürlich auch zur Neuwerbung durch die örtliche Vorstellung des SEV. Gleichzeitig sollen die bestehenden SEV-Mitglieder ihre Zusammengehörigkeit verstärken können.
An den meisten Orten wird eine Festwirtschaft betrieben, die alle Besucher nutzen können und sollen (auch «Noch-nicht-Mitglieder»).
Eine weitere Aktion ist ein Jubiläumswein der bei der Weineinkaufsgenossenschaft Biel bestellt werden kann. Dieser kann mittels Bestelltalon in der SEV-Zeitung, E-Paper oder direkt bei der http://www.egbiel.ch Artikel 1194 Rot /1073 Weiss geschehen. Auch ein Modell des Tour-Busses kann bestellt werden. Und zu guter Letzt auch die Jubiläumslok in der Spur H0. Die entsprechenden Bestellscheine findest Du in der SEV-Zeitung oder online unter http://www.sev-online.ch .
Dass Neumitgliederwerbung wichtig ist, zeigen die Zahlen. Beim SEV BAU im 2018 hatten wir leider einen Mitgliederrückgang von 8 Personen zu verzeichnen. Trotz 111 Neumitgliederwerbungen. Uns ist es wichtig Dir zu sagen, dass auch die Pensionierten weiter in den Sektionen bleiben können, zu den Konditionen des halben Mitgliederbeitrages. Überleg Dir das doch bitte bei einer bevorstehenden Pensionierung.
Zur Feier unseres 100 Jährigen und anlässlich des Frauenstreiktages in diesem Jahr sind im 2019 alle Frauen die neu beim SEV beitreten für das ganze Jahr von der Beitragspflicht befreit. Für unsere männlichen Kollegen die in diesem Jahr neu beitreten gibt es eine Beitragsbefreiung von 100 Tagen (3 Monate).
Leider haben wir auch Kollegen bei tödlichen Arbeitsunfällen verloren. Darum trag Sorge zu Deinem Leben und geh keine Risiken ein damit wir weiterhin auf Dich zählen können, denn die angesagten Reorganisationen bedürfen sicher Deiner Mithilfe damit sie in einigermassen personalverträgliche Bahnen gelenkt werden können.
Da wir uns bei der Bustour engagieren machen wir im 2019 keine speziellen Webeaktionen vom SEV BAU.
Für die Werbung vom SEV Bau Hubert Koller
Zum Abschluss des aktuellen Newsletter möchten wir Dir noch mitteilen, dass wir für unsere Homepage eine neue Adresse gewählt haben, die auch besser zu unserem neuen LOGO passt:
http://www.sev-bau.ch
Auch unsere Mailadressen mussten aus denselben Grund angepasst werden. Die neuen Mailadressen findest Du hier auf unserer Homepage.
Wir möchten Dich auch darauf hinweisen, dass Du Dich bei Problemen mit Deinem Arbeitgeber jederzeit per Mail oder telefonisch an uns wenden kannst: